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   SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02   

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https://dejure.org/2005,14370
SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02 (https://dejure.org/2005,14370)
SG Berlin, Entscheidung vom 06.07.2005 - S 71 KA 66/02 (https://dejure.org/2005,14370)
SG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - S 71 KA 66/02 (https://dejure.org/2005,14370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Arzneimittelregresses wegen der Verordnung von Ilomedin; Befugnis der Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Festsetzung von Regressen bei unzulässiger Verordnung von Arzneimitteln; Erforderlichkeit der fristgemäßen Einleitung des Prüfverfahrens ...

  • pr-healthcare.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Arzt muss 53.000 EUR an die City BKK bezahlen - Sozialgericht bestätigt Regressforderung gegen Berliner Klinikdirektor

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Arzt muss 53.000 EUR an die City BKK bezahlen - Regressforderung gegen Berliner Klinikdirektor bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 1/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses - Vorlage

    Auszug aus SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02
    Aus der Zuordnung des Regresses zum Rechtsbereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung folgt, dass es für die Begründetheit des Verordnungsregresses nicht auf das Vorliegen von Verschulden ankommt (vgl. Urteil des BSG vom 27. April 2005 - B 6 KA 1/04 R -, Presse-Mitteilung Nr. 19/05).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R

    Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02
    Dieser sonstige Schaden ist dadurch gekennzeichnet, dass das Verhalten des Arztes Folgekosten der Kassen ähnlich - einem Mangelfolgeschaden nach bürgerlichem Recht -ausgelöst hat (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02
    Jedoch ist im Rahmen der Arzneimittelversorgung in der GKV nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts davon auszugehen, dass die Versorgung von Versicherten mit einem Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikation (off-label) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ausnahmsweise Anerkennung finden kann (vgl. Urteil des BSG vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R -).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02
    Soweit der Beklagte davon ausgeht, dass die Behandlung mit dem in Deutschland nicht zugelassenen Mittel Flolan habe erfolgen müssen, ist dies - ausgehend von der Rechtsprechung des BSG - zweifelhaft (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R - Seite 5).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02
    Jedenfalls dürfen nach der ständigen Rspr. des BSG (vgl. z. B. SozR 3-2500 § 106 Nr. 53 mwN) an einen Prüfantrag keine besonderen Anforderungen gestellt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2003 - L 5 KA 1089/03

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Honorarbemessung in der vertragsärztlichen

    Auszug aus SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02
    Es kann daher im vorliegenden Fall offen bleiben, welche Bedeutung der in § 14 Abs. 2 PV vereinbarten Frist überhaupt zukommt (vgl. zur Antragsfrist bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20. August 2003 - L 5 KA 1089/03 - anhängig bei BSG - B 6 KA 72/03 R -).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 85/97 R

    Vertragsarzt - Verordnungsausschluß von Sprechstundenbedarf - Zuständigkeit -

    Auszug aus SG Berlin, 06.07.2005 - S 71 KA 66/02
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass den Prüfgremien die Zuständigkeit für Regresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung durch gesamtvertragliche Vereinbarung übertragen werden darf (vgl. BSG SozR 3-5533 Allg Nr. 2; SozR 3-25oo § 106 Nr. 52).
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